Wolfgang
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Wolfgang

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Das Kind heißt Georg. Und allen Beteiligten — Kritikern wie Befürwortern — ist darin einig: dem Kind wünschen sie das Beste. Das ist der einzige Konsens in dieser Geschichte. Und er ist der wichtigste Satz. Zur Frage der Leihmutterschaft selbst Ich trenne das sauber in 2 Ebenen. Ebene 1 ist die persönliche. Spahn und Funke haben sich einen Kinderwunsch erfüllt, den viele Menschen teilen und den das deutsche Recht ihnen im Inland verweigert. Homosexuelle Paare, ungewollt Kinderlose, Menschen jenseits des Adoptionsalters — sie alle stehen vor derselben Wand. Aus menschlicher Perspektive ist dieser Wunsch zutiefst verständlich. Ebene 2 ist die ethische. Leihmutterschaft ist kein einfaches Geschäft. Eine Frau, die ihren Körper für 9 Monate zur Verfügung stellt, braucht einen wasserdichten rechtlichen Schutz. Das deutsche Verbot seit 1990/91 ohne gesetzliche Alternative ist keine moralische Position — es ist eine bequeme Enthaltung. Meine Position: Leihmutterschaft braucht eine klare gesetzliche Regelung mit Schutz der Leihmutter, nicht deren Ausschluss. Zur Frage der Konsequenzen: 2 getrennte Tatbestände Tatbestand 1: Die Gesetzesumgehung. Spahn hat ein deutsches Gesetz nicht gebrochen — er ist ihm ausgewichen, indem er ins Ausland gegangen ist. Das ist legal. Aber er hat als einer der mächtigsten Christdemokraten des Landes genau das getan, was seine Partei offiziell ablehnt. Das ist Doppelmoral. Klar und einfach. Tatbestand 2: Das Schweigen beim Parteitagsbeschluss. Auf dem CDU-Parteitag im Februar 2026 in Stuttgart wurde Antrag O06 verabschiedet — das explizite Verbot der Leihmutterschaft, sogar im altruistischen Modell. Spahn war im Saal. Er wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, was er getan hatte. Er hat nichts gesagt. Wer eine unbequeme Entscheidung immer wieder auf morgen verschiebt, bis die Umstände sie erzwingen, zeigt ein Muster. Ob dieses Muster für die Führung eines Landes taugt, darf jeder für sich beantworten. Was ich von Merz fordere Keine schnelle Personalrochade als Ablenkung. Sondern eine ehrliche Debatte darüber, ob das Verbot der Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist. Denn das ist die eigentliche Lektion: wenn ein Verbot so weltfremd ist, dass selbst derjenige, der es verteidigt, im Privaten dagegen handelt — dann ist das Verbot das Problem, nicht der Mensch. Georg verdient ein Land, das solche Fragen stellt. Nicht eines, das sich hinter einem Gesetz aus 1990 versteckt und gleichzeitig wegschaut, wenn es sich diejenigen leisten können, dieses Gesetz zu umgehen.

Leihmutterschaft und Doppelmoral: Zwei Fragen, eine klare Antwort

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